Häufige Fragen

Wie ist der Abfall aus Haushalten mit Corona-Infizierten zu entsorgen?

Abfallentsorgung bei unter Quarantäne stehenden Haushalten und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

Haushalte, in denen infizierte Personen leben, sollen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, um sowohl bei den Nachbarn (bei gemeinsamer Restmülltonne) als auch bei Dritten wie den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen:

  • Abfälle aus privaten Quarantäne-Haushalten sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Darunter fallen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch Altpapier, Verpackungen und häusliche Bio- und Küchenabfälle. Für vergleichbare Anfallstellen wie Arztpraxen gilt dies nur für Abfälle, die im Rahmen der humanmedizinischen Versorgung anfallen.
  • Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
  • Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.
    Für alle anderen Haushalte in Baden-Württemberg, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Abfalltrennung, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.

Bei Fragen zur Abfallentsorgung stehen die Abfallberatung des Enzkreises unter Telefon 07231 354838 gerne zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am 28.03.2024

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