Häufige Fragen

Mülltrennung ist Mieter-Aufgabe

Mieter müssen unter Umständen die Kosten tragen, die anfallen, um eine Mülltrennung im Haus zu überprüfen und Abfall nachzusortieren. Denn diese Zusatzaufgaben für Vermieter dürfen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Das hat das Amtsgericht Frankenthal in einem Urteil entschieden (Az.: 3a C 288/18).

Im verhandelten Fall trennten die Bewohner einer Wohnanlage den Müll nicht richtig. Die Vermieterin musste daher für die Müllbeseitigung mehr zahlen und führte diese Ausgaben in der Nebenkostenabrechnung anteilig auf.

Nach Ansicht des Gerichts war das Verhalten der Vermieterin richtig: Es entspreche heute den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft, dass Müll richtig getrennt wird. Auch Kosten für die Reinigung von Hausfluren, Plätzen und Gärten seien auf alle Mieter umlagefähig, obwohl unter Umständen nur manche die Bereiche verschmutzen. Die Vermieterin solle nicht für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften müssen, so das Gericht. Außerdem habe sie sich hinreichend darum bemüht, eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen, zum Beispiel mit Informationen an die Mieter.

Zuletzt aktualisiert am 27.07.2024

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