Häufige Fragen

Entsorgung von Altöl

Seit 1. Juli 1987 sind Verkaufsstellen, die gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle an Endverbraucher abgeben (z.B. Tankstellen, Kaufhäuser usw.), verpflichtet, am Verkaufsort oder in dessen Nähe eine Annahmestelle für solche gebrauchten Öle anzubieten. Die Annahmestelle muss verbrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall vom Kunden gekauften Öle kostenlos annehmen (§ 64 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Tipp: Fragen Sie gleich beim Kauf von Motoren- oder Getriebeöl nach der Rücknahmemöglichkeit und bewahren Sie den Kaufbeleg gut auf.

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2024

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