Häufige Fragen

Änderung der Haushaltsgröße

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Enzkreises ist jeder Haushalt verpflichtet bei Änderungen der Haushaltsgröße (Zahl der zu einem Haushalt gehörenden Personen) dies umgehend dem Landratsamt mitzuteilen (§29 Abs. 4). Sofern das Buchungszeichen (steht auf dem Müllgebührenbescheid) vorliegt, ist eine Änderung auch telefonisch möglich, sonst nur schriftlich (Landratsamt Enzkreis, Abfallgebührenveranlagung, Postfach 101080, 75110 Pforzheim) oder per Fax (07231/3089446). Zum nächstmöglichen Termin ergeht ein Änderungsbescheid. Ein Auszug ist immer schriftlich anzuzeigen (Buchungszeichen, Anschrift alte und neue Wohnung).

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2024

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