Leerungen heute in:
Recyclinghöfe geöffnet heute in:
Maulbronn (Deponie):
07:30 - 11:45 Uhr, 12:45 - 15:45 Uhr
Ispringen:
14:00 - 17:30 Uhr
Mühlacker (Lomersheim):
14:00 - 17:30 Uhr
Neulingen (Bauschlott):
09:00 - 12:30 Uhr
Niefern-Öschelbronn (Niefern):
09:00 - 12:30 Uhr
Königsbach-Stein (Königsbach):
09:00 - 12:30 Uhr
Straubenhardt (Conweiler):
14:00 - 17:30 Uhr
Einträge Erdaushubbörse:
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letztes Angebot:
Angebot vom 20.05.2013
Einträge Sperrmüllbörse:
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Sammlung von Bildschirmen
Seit dem 24. März 2006 gilt das Elektro- und Elektronikgesetz, das ähnlich wie bei Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt eine Rücknahmepflicht durch die Hersteller festschreibt. Die Hersteller haben Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die die Kommunen aus privaten Haushalten gesammelt haben, zurückzunehmen. Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich, soweit es sich um Elektro- oder Elektronikgeräte handelt, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind. Für die bereits vor dem 13. August 2005 auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich. Abweichende Vereinbarungen sind in beiden Fällen möglich.
Wasch- und Spülmaschinen, Trockner, Herde, Kühlschränke, Gefriertruhen (Kühlgeräte) usw. sowie Fernsehgeräte und Computerbildschirme (auch Laptops und Notebooks) können nur auf der Deponie in Maulbronn abgegeben werden. Dazu gehören auch Solarien aus Privathaushalten. Die Abgabe ist gebührenfrei. Auf den Recyclinghöfen werden keine Haushaltsgroßgeräte angenommen. Gegen Erstattung der Transportkosten werden Geräte an 10 Sammelterminen im Jahr direkt am Grundstück abgeholt. Dafür liegen auf den Rathäusern entsprechende Entsorgungschecks aus. Die Anmeldung sollte mindestens 10 Tage im Voraus erfolgen.
Staubsauger, Bügeleisen, Bügelmaschinen, Toaster, Fritteusen, Uhren, Spielzeug, Elektroradiatoren, EDV (Computer, Drucker, Scanner usw.; Flach- und Röhrenbildschirme nur in Maulbronn), Telefone, Faxgeräte, Radios usw. können gebührenfrei auf allen Recyclinghöfen abgegeben werden.
Energiespar- und LED-Lampen sowie Leuchtstoffröhren werden bei der Schadstoffsammlung sowie auf der Deponie in Maulbronn gebührenfrei angenommen. Außerdem bietet der Handel (z.B. Bauhaus, dm-drogeriemarkt, Kaufland sowie einzelne Elektrofachgeschäfte) eine kostenlose Rücknahme an. Sie enthalten in geringen Mengen Quecksilber und dürfen deshalb nicht in die Restmülltonne. Glühbirnen hingegen gehören weiterhin in die Restmülltonne.
Nachtspeicheröfen der Baujahre bis 1977 enthalten häufig Asbest als Isoliermaterial und dürfen deshalb nur von Firmen, die dafür zugelassen sind, abgeholt werden - keinesfalls selbst entsorgen! Ein ausführliches Merkblatt über die Entsorgung von Nachspeicheröfen hat das Bayerische Landesamt für Umwelt zusammengestellt. Die Geräte fallen nicht unter das Elektrogesetz.
Inzwischen gelangen auch Nachtspeicheröfen ohne Asbest in der Dämmung und ohne Chrom in den Speichersteinen in den Entsorgungskreislauf. Auch PCB wird in den Kapillarrohrreglern seit 1989 nicht mehr eingesetzt.
Trotzdem dürfen seit 01.12.2010 Nachtspeicheröfen nur noch unzerlegt, verpackt in reißfeste Kunststofffolie und gut verklebt, auf der Deponie Maulbronn angeliefert werden.
Welche Öfen Asbest enthalten erfahren Sie auch bei Ihrem Stromversorger oder dem Hersteller des Gerätes. Die Entsorgung von Nachspeicheröfen übernehmen Handwerks- und Entsorgungsbetriebe mit entsprechender Sachkunde z.B. der Elektro- oder Baubranche.
Letzte Änderung: 16.12.2012
Abfall- und Umweltberatung im Enzkreis, ES Konzepte Pforzheim, Tel. 07231/354838